Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht für Arbeitsmittel eine regelmäßige Prüfung vor. Diese Prüfungen müssen durch unterwiesene bzw. fachkundigen Personen erfolgen. Die Prüffristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und dem anerkannten Stand der Technik.
Warum sollten Sie Arbeitsmittel prüfen?
Der Arbeitgeber bzw. der Unternehmer mus dafür sorgen, dass die Arbeitsmittel funktionieren und von den Arbeitsmitteln keine Gefahr für die Beschäftigten ausgeht. Mit der Prüfung der Arbeitsmittel soll sichergestellt werden, dass:
- Schäden vermieden, erkannt und bewertet werden.
- mit den funktionstüchtigen Arbeitsmittel Qualität produziert werden kann.
- schwere Unfälle vermieden werden.
- die Mitarbeiter produktiv und sicher arbeiten können.
- Kosten gesenkt werden.
- die Mitarbeiter gemäß dem Stand der Technik geschult sind.
- Arbeitsprozesse optimiert werden.
- gesetzliche Pflichten erfüllt und Haftungsrisiken minimiert sind.
Leiterprüfung
Jede Leiter und jeder Tritt im Betrieb muss gemäß DGUV Information 208-016 (vormals BGI 694) in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person geprüft werden. Das Prüfergebnis der Leiterprüfung muss in einem Kontrollblatt oder einer Checkliste dokumentiert werden. Die sachkundige Prüfung der Leitern und Tritte sollte einmal jährlich erfolgen.
Gern führen wir die Leiterprüfung für Sie durch.
Regalprüfung
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass Lagereinrichtungen regelmäßig durch den Unternehmer geprüft werden müssen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 muss von einer fachkundigen Person alle 12 Monate erfolgen. Prüfpflichtige Regale sind ortsfeste Regale aus Stahl. z. B.:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Mehr dazu finden Sie unter Regalprüfung und Regalinspektion nach BetrSichV / DIN EN 15635.
DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) Prüfung
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die Prüfung von elektrischen Geräten und Anlagen. Sie löst die ehemals bekannte BGV A3 Vorschrift ab. Danach müssen ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Betriebsmittel bzw. Geräte und stationäre Anlagen regelmäßig geprüft werden. Die Prüffristen von ortsveränderlichen Geräten hängen von den Bedingungen ab unter denen die Arbeitsmittel verwendet werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Geräte mit 6-monatiger Prüffrist | Geräte mit 12-monatiger Prüffrist | Geräte mit 24-monatiger Prüffrist |
---|---|---|
Bäder & Springbrunnen Schlachthöfe Küchen mit Gemeinschaftsverpflegung |
Feuerwehr / technische Hilfeleistungen Gebäudereinigung Laboratorien Unterrichtsräume |
Wäschereien Werkstätten / Baumaschinen Büro und Verwaltung Pflegestationen / Heime |
Die Bedingungen unter den die Geräte eingesetzt werden, wurden in der Gefährdungsbeurteilung bewertet und geben die Prüffrist vor. Die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln selbst muss durch eine Elektrofachkraft erfolgen.
Weitere Details finden Sie in die DGUV Information 203-049 - Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Gern vermitteln wir Ihnen eine Elektrofachkraft für die Durchführung der DGUV V3 Prüfung.
Weitere Prüfungen über die Leiterprüfung, Regalprüfung oder die DGUV V3 Prüfung hinaus, können wir Ihnen auf Anfrage anbieten.