Zentraler Baustein der arbeitssicherheitstechnischen Grundbetreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Unterstützung des Unternehmers bei der Gefährdungsbeurteilung.
Die Pflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen ist in §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgelegt. Die Gefährdungsbeurteilung deckt die Risiken und Gefährdungen aus den Tätigkeiten, verwendeten Arbeitsstoffen oder Arbeitsmitteln für die Beschäftigten im Betrieb auf. Dabei sind die gesetzlichen Anforderungen - z. B. aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) – wichtige Kriterien. Die Gefährdungsbeurteilung bewertet das Risiko am Arbeitsplatz. Aus ihr werden Maßnahmen entwickelt um die Risiken und negative Auswirkungen der Tätigkeiten auf die Gesundheit der Beschäftigten zu minimieren. Damit ist die Gefährdungsbeurteilung das zentrale Element beim Arbeitsschutz, Brandschutz und dem Gesundheitsschutz im Betrieb.
Was können Sie von uns erwarten:
- Ich führe die Gefährdungsbeurteilung bei Ihnen im Betrieb praxisnah und kompetent durch.
- Sie erhalten eine Gefährdungsbeurteilung die den Stand der Technik berücksichtigt.
- Die Gefährdungsbeurteilung ist praxisnah und individuell auf Ihren Betrieb, den Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeit abgestimmt.
- Ich führe für Sie tätigkeitsbezogene, arbeitsplatzbezogene und anlassbezogene Gefährdungsbeurteilungen durch.
- Sie erhalten eine Maßnahmenliste mit Vorschlägen was derzeit wichtig ist oder nur geringe Bedeutung hat.
- Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam den Bearbeitungsstand und Beraten Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für alle betriebsspezifischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Bewertung der Arbeitsbedingungen im Betrieb.
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die:
- Erstellung von Betriebsanweisungen z.B. zum Umgang mit Gefahrenstoffen oder Maschinen.
- Auswahl der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA).
- Analyse von Arbeitsunfällen, einschließlich der Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Unfallverhütung.
- Beratung bei der Einführung von und dem Umgang mit Arbeitsstoffen.
- Einführung und Aufrechterhaltung von Arbeitsschutz-Management-Systemen.
- Schulung und Unterweisung von Mitarbeitern zum Arbeitsschutz.
Darüber hinaus ist das Gefahrenstoffkataster ein wichtiger Baustein für die Beurteilung der Gefährdungen im Unternehmen.
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz! Fordern Sie noch heute ein Angebot für eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb an.