Der zweite Teil der Arbeitssicherheitsbetreuung, ist die Betreuung des Betriebes durch einen Betriebsarzt. So wie die arbeitssicheitstechnische Betreuung auch, setzt sich die arbeitsmedizinische Betreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung zusammen.
Auch bei der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung werden die Einsatzzeiten anhand der Mitarbeiterzahl, dem WZ-Code und der Betreuungsgruppe ermittelt. Die betriebsspezifische Betreuung orientiert sich an den Bedarfen im Unternehmen.
Die arbeitsmedizinische Betreuung kann nur durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin gewährleistet werden.
Ich arbeite mit Fachärzten für Arbeitsmedizin in Ihrer Region eng zusammen. Bei Bedarf kann ich Ihnen einen Facharzt für Arbeitsmedizin vermitteln.
Soweit notwendig, übernehme ich gern für Sie die Koordination zwischen Unternehmer, Beschäftigten und dem Betriebsarzt.