Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz aus Bad Segeberg

Homeoffice, ob als Hauptjob, Nebenjob oder Minijob ist in vielen Firmen bereits Teil der Arbeitsrealität. Die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer egal ob in Teilzeit oder als Vollzeitbeschäftigung sind offensichtlich und die Zahl der Homeoffice-Arbeitsplätze nimmt in der deutschen Unternehmen stetig zu. So wie am Arbeitsplatz in der Firma auch, ist der Unternehmer auch im Homeoffice für die gesundheits- und menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich - ein Aspekt der in den Homeoffice-Vereinbarungen mit den Beschäftigten jedoch meist ungeklärt bleibt. In diesem Artikel sollen einige arbeitssicherheitsrelevanten Aspekte für das Homeoffice genannt und Vorschläge unterbreiten werden, wie Homeoffice auch in Puncto Arbeitsschutz zum gegenseitigen Vorteil umgesetzt werden kann. Haben Sie Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gern.

Homeoffice-Arbeitsplätze definieren und beschreiben

Arbeitsplätze im Homeoffice sind Telearbeitsplätze, wenn sie laut Arbeitsstättenverordnung folgenden Kriterien genügen:

  • Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.
  • Es wurde eine wöchentliche Arbeitszeit vereinbart.
  • Die Dauer der Einrichtung wurde festgelegt.
  • Die Bedingungen wurden im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt.
  • Die benötigte Ausstattung wurde durch den Arbeitgeber bereitgestellt.

Homeoffice-Arbeitsplätze gelten auch dann als Telearbeitsplätze, wenn sie nur teilweise vom Arbeitgeber eingerichtet wurden. Der Homeoffice-Arbeitsplatz gilt also auch als Telearbeitsplatz wenn beispielsweise die Nutzung eines privater PC, das private Telefon oder ein privater Schreibtisch verwendet wird. Keine Telearbeitsplatz liegt aus Sicht des Arbeitsschutzes vor wenn der Mitarbeiter an wechselnden Plätzen (z.B. Hotelzimmer) oder im Dienstwagen oder mit mobilen/tragbaren Endgeräten arbeitet.

Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice durchführen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alle Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an den Arbeitsplätzen. Eine erste Beurteilung der Arbeitsbedingungen legt die Grundlagen für eine Bewertung der gesundheitlichen Risiken und den daraus resultierenden Maßnahmen zur Reduzierung dieser Risiken am Arbeitsplatz fest. Sollte sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass der Homeoffice-Arbeitsplatz ungeeignet ist, müssen entsprechende Maßnahmen zum Abstellen der Mängel durch den Unternehmer eingeleitet werden. Hierbei kann ich Sie gern unterstützen.

Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz im Homeoffice umsetzen

Grundsätzlich können die Regeln der DGUV Information 215-410 für Büroarbeitsplätze im Homeoffice sinngemäß angewendet werden. Einen zentrale Schwierigkeit bei der Gestaltung von Homeoffice-Arbeitsplätzen ist jedoch der Zugang zu den Arbeitsplätzen im privaten Bereich der Arbeitnehmer. Da es keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers gibt, dem Arbeitgeber den Zugang zu gewähren, bleiben nur individuelle Vereinbarungen mit den Arbeitnehmern, die mindestens für eine erste Gefährdungsbeurteilung den Zugang sicherstellen. Darüber hinaus müssen die Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers bei dem Betrieb des Homeoffice-Arbeitsplatzes vor Aufnahme der Tätigkeit festgelegt sein. Hierzu gehört beispielsweise auch, wesentliche Änderungen des Homeoffice-Arbeitsplatzes dem Arbeitgeber anzuzeigen, damit eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann. Auch im Homeoffice können Arbeitsunfälle auftreten. Diese Arbeitsunfälle, wie auch Beinaheunfälle sind wie die Unfälle im Betrieb auch meldepflichtig und müssen dokumentiert werden. Hier bietet sich ein online gestütztes Verbandbuch an, die sowohl den datenschutzrechtlichen als auch den arbeitssicherheitstechnischen Anforderungen genügen und in vielen Betrieben bereits im Einsatz sind. Die Unterweisung der Mitarbeiter wird, wie im Betriebsalltag Ihres Unternehmens auch, nach der Erstunterweisung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, wiederholt.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz! Fordern Sie noch heute ein Angebot für eine Gefährdungsbeurteilung von Homeoffice-Arbeitsplätzen an.

Gern bin ich persönlich für Sie da

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