Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz aus Bad Segeberg

Leitern und Tritten müssen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Ergebnisse dieser sogenannten Leiterprüfung müssen dokumentiert werden.

Wie oft müssen Leiterprüfungen durchgeführt werden?

Es sollte selbstverständlich sein: Eine Leiter oder ein Tritt - so wie andere Arbeitsmittel auch - sollte vor dem Einsatz auf Funktionsfähigkeit durch den jeweiligen Mitarbeiter geprüft wird, der das Arbeitsmittel einsetzt. Sollten bei diesem Check Mängel festgestellt werden, sollte die Leiter oder der Tritt nicht benutzt werden.

Die Prüfung durch eine befähigte Person richten sich nach den Einsatzbedingungen. Bei einer hohen Beanspruchung sind die Prüfungen in kürzeren Abständen, bei geringer Beanspruchung werden die Prüfungen in längeren Abständen durchgeführt. Die Häufigkeit der Prüfungen werden in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt.

Wer darf die Leiterprüfung durchführen?

Wie bereits erwähnt, sollte jeder Mitarbeiter eine Leiter oder einen Tritt auf Schäden prüfen, bevor das Arbeitsmittel eingesetzt wird.

Darüber hinaus sollten Leiter und Tritte durch einen beauftragten Mitarbeiter in Ihrem Betrieb in regelmäßigen Abstand geprüft werden.

Unabhängig von den Prüfungen durch einen beauftragten Mitarbeiter, müssen Leitern und Tritte mindestens alle 12 Monate von einer sachkundigen Person, auf der Grundlage der Vorschriften aus der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Information 208-016, geprüft werden. Die Prüfergebnisse sind zu dokumentieren. Bei erfolgreicher Prüfung bekommen die Leitern oder der Tritte ein Prüfsiegel. Die Prüfungen werden dokumentiert.

Was können wir für Sie tun?

  • Wir führen die Leiterprüfung fach- und sachgerecht durch.
  • Wir erstellen bei Ihnen vor Ort die notwendigen Gefährdungsbeurteilungen.
  • Wir legen mit Ihnen zusammen die Prüffristen für die Prüfungen der Leitern und Tritte fest.
  • Wir erstellen für Sie Checklisten, eine Prüfdokumentation und einen Prüfbericht mit Protokoll und Mängeldokumentation.
  • Wir erstellen Betriebsanweisungen oder Verfahrensanweisungen.
  • Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter praxisnah im Umgang mit Leitern und Tritten.
  • Wir schulen beauftragte Mitarbeiter in der Durchführung von Leiterprüfungen.

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz!

Fordern Sie noch heute ein Angebot für die Prüfung von Leitern und Tritten oder ein Angebot für die Schulung bzw. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter an.

Gern sind wir persönlich für Sie da

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