Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz aus Bad Segeberg

Die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie kurz „GDA“ wurde gemeinsam vom Bund mit den Bundesländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung vereinbart. Was ist das Ziel der GDA? Ziel der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie ist es, die Arbeitsbedingungen in Deutschland kontinuierlich zu verbessern und damit langfristig zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten beizutragen.

Die Aufgabe der GDA ist, abgestimmt mit den Sozialpartnern, praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Es werden gemeinsame Arbeitsschutzziele, verständliche Regeln und Vorschriften vereinbart.

Teil der gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie ist die verstärkte Prüfung von Betrieben durch die Aufsichtsbehörden. Die Betriebe werden anhand eines Algorithmus ausgewählt und dann an die jeweilige zuständige Behörde für Arbeitsschutz weiterverwiesen, damit eine Prüfung veranlasst und durchgeführt werden kann.

Diese „Ziehung“ erfolgt unabhängig davon, ob es Unfallmeldungen oder andere Auffälligkeiten in Ihrem Betrieb gab oder nicht. Ergebnis dieser Ziehung ist unter anderem, dass viele kleinere Betriebe in den Fokus der Aufsichtsbehörden kommen. In den letzten Monaten haben die Anfragen von Kunden nach Vorbereitung und Begleitung bei den Begehungen der Aufsichtsbehörden stark zugenommen.

Folgenden Themen stehen bei der Begehung durch die Aufsichtsbehörden im Fokus:

  • Verantwortung und Aufgabenübertragung
  • Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
  • Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss
  • Qualifikation für den Arbeitsschutz
  • Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Behördliche Auflagen
  • Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
  • Beauftragte und Interessenvertretung
  • Kommunikation und Verbesserung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Planung und Beschaffung
  • Fremdfirmen und Lieferanten
  • Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
  • Die Erfassung der psychischen Belastungen
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

Der Orgacheck hat vier Bewertungsfelder:

  • Grün: Zurzeit kein Handlungsbedarf
  • Gelb: Handlungsbedarf
  • Rot: Dringender Handlungsbedarf
  • Weiß: Frage trifft nicht zu

Ein kleiner Auszug der Fragen sind zu finden unter: https://www.gda-orgacheck.de/pdf/gda_orgacheck.pdf

Mit dem GDA-Orgacheck können Sie in Ihrem Betrieb den Stand der Organisation und die Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes selbst bewerten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Entwicklung angemessener Maßnahmen, der Identifikation von Schwachstellen und dem Einleiten der notwendigen Verbesserungen.

Was können wir für Sie tun?

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz! Fordern Sie noch heute ein Angebot für GDA Check in Ihrem Betrieb an.

Gern sind wir persönlich für Sie da

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