- Details
- Geschrieben von: Johannes Peschke
Die Aufgabenfelder der betriebsspzifischen Betreuung sind in 4 Themen zusammengefasst:
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (8 Aufgabenfelder):
- Besondere Tätigkeiten, z.B. Arbeiten unter Infektionsgefahren, Umgang mit Strahlung, Alleinarbeit
- Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen, z.B. Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeiten in großer Höhe oder mit Biostoffen
- Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken, z.B. hohen Aufmerksamkeitsanforderungen oder besonderem Schwierigkeitsgrad, Arbeiten mit Potentialen physischer und psychischer Fehlbeanspruchung
- Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
- Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz, z.B. bei Schwangeren oder Jugendlichen, Wiedereingliederung von Beschäftigten
- Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
- Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit - hierzu gehören z.B. Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
- Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (5 Aufgabenfelder):
- Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
- Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
- Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
- Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
- Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (2 Aufgabenfelder):
- Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
- Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (1 Aufgabenfeld):
- Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
Gern unterstütze ich Sie, den betriebsspezifischen Betreuungsaufwand in Ihrem Betrieb zu ermitteln.
Benötigen Sie weitere arbeitssicherheitstechnische Dienstleistungen in Ihrem Betrieb?
Rufen Sie einfach an!
Gern bin ich persönlich für Sie da
- Details
- Geschrieben von: Johannes Peschke
Die Kür im Arbeitsschutz im Betrieb
Die betriebsspezifische arbeitssicherheitstechnische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung. Sie berücksichtigt betriebliche Besonderheiten und spezifische Gefährdungen. Anhand eines Katalogs von Aufgabenfeldern ermittelt Sie als Unternehmer die Handlungsfelder und den Aufwand für die betriebsspezifische Betreuung. Hierbei unterstütze ich Sie als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit im Rahmen der Grundbetreuung. Die betriebsspezifische Betreuung wird von mir vor Ort sowohl in Deutschland als auch an eventuellen Projektstandorten im Ausland durchgeführt.
Der Katalog enthält 16 Aufgabenfelder. Die Aufgabenfelder sind in vier Bereiche gegliedert:
- Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren und Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung (8 Aufgabenfelder)
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation (5 Aufgabenfelder)
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation (2 Aufgabenfelder)
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (1 Aufgabenfeld)
Kundenstimmen
Wir haben unser Bauprojekt begleiten lassen. Danke für die Betreuung. Das nächste mal seid Ihr wieder am Start.
★★★★★Die Zusammenarbeit war von Anfang an professionell und unkompliziert. Die Beratung war praxisnah und genau auf die Anforderungen unseres Unternehmens abgestimmt. Besonders beeindruckt hat uns...
★★★★★Früher hatten wir das Unternehmermodell. Jetzt werden wir super über die Regelbetreuung aus Segeberg begleitet. Danke!
Gern bin ich persönlich für Sie da
Gern unterstütze ich Sie bei der Ermittlung des Aufwandes und der Bearbeitung der 16 Aufgabenfelder der betriebsspezifische Betreuung.
- Details
- Geschrieben von: Johannes Peschke
Grundbetreuung - die Pflicht im Betrieb
Die arbeitssicherheitstechnische Grundbetreuung ist die Basis und das Pflichtprogramm für den Arbeitsschutz im Betrieb. Der Umfang der Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber im ASiG und die Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 2 klar geregelt.
Dazu gehören:
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention und Verhaltensprävention)
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Unfallereignissen
- Allgemeine Beratung
- Erstellung von Dokumentationen
- Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (ASA- Sitzungen)
Die arbeitssicherheitstechnische Grundbetreuung ist die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Hier geht es um die Basisaufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz, die immer wieder anfallen und für die Sie als Unternehmer verantwortlich sind.
Darauf sollten Sie nicht verzichten.
Kundenstimmen
Wir haben unser Bauprojekt begleiten lassen. Danke für die Betreuung. Das nächste mal seid Ihr wieder am Start.
★★★★★Die Zusammenarbeit war von Anfang an professionell und unkompliziert. Die Beratung war praxisnah und genau auf die Anforderungen unseres Unternehmens abgestimmt. Besonders beeindruckt hat uns...
★★★★★Früher hatten wir das Unternehmermodell. Jetzt werden wir super über die Regelbetreuung aus Segeberg begleitet. Danke!
Einsatzzeiten, Betreuungsgruppen, Betriebsarten
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen nach DGUV Vorschrift 2 feste Zeitkontingente zur Verfügung gestellt werden. Je nach den betrieblichen Bedingungen werden die Einsatzzeiten individuell berechnet.
In die Berechnung fließen ein:
- die Betriebsart (WZ-Kode)
- die Mitarbeiterzahl
- die Betreuungsgruppe
Aus diesen drei Teilen wird die Einsatzzeit für den jeweiligen Betrieb bzw. die jeweiligen Standorte berechnet.
Gern bin ich persönlich für Sie da
Sie möchten gern eine Kalkulation für die arbeitssicherheitstechnische Grundbetreuung für Ihren Betrieb erhalten? Fragen Sie noch heute bei uns eine erste Kostenschätzung an!