Grundbetreuung - die Pflicht im Betrieb
Die arbeitssicherheitstechnische Grundbetreuung ist die Basis und das Pflichtprogramm für den Arbeitsschutz im Betrieb. Der Umfang der Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber im ASiG und die Berufsgenossenschaften in der DGUV Vorschrift 2 klar geregelt.
Dazu gehören:
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (Verhältnisprävention und Verhaltensprävention)
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Unfallereignissen
- Allgemeine Beratung
- Erstellung von Dokumentationen
- Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (ASA- Sitzungen)
Die arbeitssicherheitstechnische Grundbetreuung ist die Voraussetzungen für einen wirkungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Hier geht es um die Basisaufgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz, die immer wieder anfallen und für die Sie als Unternehmer verantwortlich sind.
Darauf sollten Sie nicht verzichten.
Kundenstimmen
★★★★★Früher hatten wir das Unternehmermodell. Jetzt werden wir super über die Regelbetreuung aus Segeberg begleitet. Danke!
★★★★★Wir arbeiten seit einiger Zeit mit Arbeitsschutz Segeberg zusammen und sind rundum zufrieden. Termine werden zuverlässig eingehalten, Fragen schnell beantwortet und Lösungen praxisorientiert...
Wir haben unser Bauprojekt begleiten lassen. Danke für die Betreuung. Das nächste mal seid Ihr wieder am Start.
Einsatzzeiten, Betreuungsgruppen, Betriebsarten
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen nach DGUV Vorschrift 2 feste Zeitkontingente zur Verfügung gestellt werden. Je nach den betrieblichen Bedingungen werden die Einsatzzeiten individuell berechnet.
In die Berechnung fließen ein:
- die Betriebsart (WZ-Kode)
- die Mitarbeiterzahl
- die Betreuungsgruppe
Aus diesen drei Teilen wird die Einsatzzeit für den jeweiligen Betrieb bzw. die jeweiligen Standorte berechnet.
Gern bin ich persönlich für Sie da
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