- Geschrieben von: Johannes Peschke
Reiki ist eine alternative Heilmethode, die auf dem japanischen Konzept der "Lebensenergie" von Mikao Usui basiert. Durch sanftes Auflegen der Hände auf bestimmte Körperstellen soll die Energie im Körper wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Es trägt dazu bei körperliche und emotionale Beschwerden zu lindern und die Selbstheilungskräfte der Mitarbeitenden zu aktivieren. Es wird auch als Form der Energiearbeit oder spirituellen Heilung betrachtet. Reiki wird von uns zur Unterstützug der Selbstfürsorge von Mitarbeitenden und im Rahmen des energetischen betrieblichen Gesundheitsmanagements (eBGM) eingesetzt.
Reiki kann als zusätzliche Methode im Arbeitsschutz verwendet werden, um das Wohlbefinden der Mitarbeiter durch Selbstfürsorge zu fördern oder Stress abzubauen. Es kann helfen, körperliche und psychische Belastungen zu reduzieren und somit die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern. Reiki kann zum Beispiel bei der Entspannung am Arbeitsplatz eingesetzt werden oder auch bei der Bewältigung von belastenden Situationen unterstützen. Es trägt dazu bei, ein positives Arbeitsklima zu schaffen und die Mitarbeiterbindung zu stärken. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Reiki keine schulmedizinische Behandlung ist und daher nicht als Ersatz für ärztliche Maßnahmen im Arbeitsschutz dient. Reki ist eine sinnvolle Ergänzung zu anderen präventiven Maßnahmen im Betrieb.
Wir unterstützen Sie in der energetischen Arbeitssicherheit
- Wir entwickeln mit Ihnen ein ganzheitliches, energetisches Gesundheitsmanagementkonzept (eBGM).
- Wir schulen Maßnahmen der Selbstfürsorge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
- Wir führen Schulungen und Coachings für Führungskrafte und Mitarbeiter durch.
- Wir erfassen die psychischen Belastungen und entwickeln mit Ihnen Maßnahmen auf der Basis von Reiki.
- Wir reinigen Ihre Räume energetisch.
- Wir unterstützen Sie bei der Reorganisation ihrer Arbeitsabläufe.
- Wir unterweisen und schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah.
Lassen Sie ganzheitliche, energetische Konzepte in Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement einfließen - für einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle Ihrer Mitarbeiter. Ich betreue Sie online oder vor Ort.
...und zwar: kompetent - praxisnah!
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz!
Fordern Sie noch heute ein Angebot für die Gefährdungsbeurteilung oder ein Angebot für die Schulung bzw. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter an.
Gern bin ich persönlich für Sie da
- Geschrieben von: Johannes Peschke
Die energetische Arbeit und das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) scheinen auf den ersten Blick kaum etwas miteinander zu tun zu haben. Beide Konzepte fokussieren jedoch auf die Gesundheit des Menschen. Warum also nicht die Erfahrungen und Konzepte der Energiearbeit in das betriebliche Gesundheitsmanagement z.B. durch Reiki, einfließen lassen? Zum Wohle Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz, zur Reduzierung psychischer Belastungen und letztlich auch zur Verbesserung der Produktivität in Ihrem Unternehmen! Wir nennen das energetisches betriebliches Gesundheitsmanagement (eBGM).
Energetische Arbeit bezieht sich auf Methoden und Techniken aus der alternativen Medizin, die auf der Annahme basieren, dass der Mensch von einer Energie umgeben ist, die Körper, Geist und Seele beeinflusst. Diese Energie kann blockiert oder gestört sein, was zu körperlichen oder emotionalen Beschwerden führen kann. Ebenfalls wird davon ausgegangen, dass sich die blockierten oder gestörten Energien können sich in Büro- oder Arbeitsräumen "festsetzen" was zu einer ungünstigen Beeinflussung der Arbeitsatmosphäre in diesen Räumen führen kann. Eine energetische Reinigung kann in solchen Fällen das energetische "Klima" dieser Arbeitsplätze oder ganzer Arbeitsstätten verbessern und dazu beitragen, die Arbeitsprozesse zu harmonisieren. Im Feng Shui wird empfohlen, Büroräume, nachdem man sie neu bezogen hat, zu reinigen. Reiki beispielsweise kann die Selbstfürsorge der Mitarbeiter unterstützen und kann bei der Behandlung von chronischen Berufskrankheiten unterstützend eingesetzt werden.
Das betriebliche Gesundheitsmanagement hingegen ist ein Betriff aus dem Arbeitsschutz und bezieht sich auf Maßnahmen, die am Arbeitsplatz ergriffen werden, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Gesundheitsprogramme, Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen, die Erhöhung der Motivation von Mitarbeitenden, Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten, regelmäßige Unterweisungen und Schulungen zum Thema Arbeitssicherheit sowie die Bereitstellung von PSA, Arbeitsmitteln und die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die den Mitarbeiter vor Gefährdungen und Stressoren schützen sollen.
Die beiden Begriffe haben auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun, da sie aus unterschiedlichen Bereichen stammen. Die Energiearbeit konzentriert sich darauf, die geistige und körperliche Gesundheit um den Menschen in Balance zu halten. Wenn Mitarbeitende am Arbeitsplatz oder in Ihren Teams in Balance sind, reduziert das die psychischen Belastungen der Mitarbeitenden, Belastungen werden reduziert, ein gesundes Arbeitsumfeld wird geschaffen und betrieblich bedingte Erkrankungen oder Unfälle vermieden. Die Energiearbeit kann durch ihre ganzheitliche Herangehensweise dazu beitragen, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu fördern und trägt dazu bei, die Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen.
Wir unterstützen Sie in der energetischen Arbeitssicherheit
- Wir entwickeln mit Ihnen ein ganzheitliches, energetisches Gesundheitsmanagementkonzept (eBGM).
- Wir führen Schulungen und Coachings für Führungskrafte und Mitarbeiter durch.
- Wir erfassen die psychischen Belastungen und entwickeln mit Ihnen Maßnahmen zur Reduktion.
- Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen für Sie durch.
- Wir reinigen Ihre Räume energetisch.
- Wir unterstützen Sie bei der Reorganisation ihrer Arbeitsabläufe.
- Wir unterweisen und schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah.
Lassen Sie ganzheitliche, energetische Konzepte in Ihr betriebliches Gesundheitsmanagement einfließen - für einen ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zum Wohle Ihrer Mitarbeiter. Ich betreue Sie online oder vor Ort.
...und zwar: kompetent - praxisnah!
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz!
Fordern Sie noch heute ein Angebot für die Gefährdungsbeurteilung oder ein Angebot für die Schulung bzw. Unterweisung Ihrer Mitarbeiter an.
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- Geschrieben von: Johannes Peschke
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst alle Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter in einem Unternehmen. Ziel des BGM ist es, die Gesundheit der Mitarbeiter langfristig zu verbessern und somit ihre Leistungsfähigkeit und Motivation zu steigern.
Im Rahmen des BGM werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die auf die individuelle Gesundheit der Mitarbeiter abgestimmt sind. Dazu können beispielsweise auch energetische Maßnahmen zur ergonomischen Gestaltung der Arbeitsplätze, Stressbewältigungstrainings z.B. durch Reiki, sportliche Aktivitäten oder gesundes Ernährungsangebot.
Ein erfolgreiches BGM hat zahlreiche Vorteile für das Unternehmen. So können durch gezielte Maßnahmen die Mitarbeiterzufriedenheit und Bindung an das Unternehmen erhöht werden. Zudem kann ein gesundes Arbeitsumfeld zu einer niedrigeren Krankheitsrate und somit zu geringeren Fehlzeiten führen.
Um ein effektives BGM zu etablieren, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Unternehmensleitung, den Personalverantwortlichen und den Mitarbeitern erforderlich. Die Bedürfnisse und Belastungen der Mitarbeiter sollten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erfasst und ausgewertet werden, um geeignete Maßnahmen entwickeln zu können.
Insgesamt trägt ein gut umgesetztes betriebliches Gesundheitsmanagement nicht nur zur Förderung der Mitarbeitergesundheit und Mitarbeiterzufriedenheit bei, sondern führt auch zu einer Steigerung der Produktivität und Effizienz des Unternehmens.
Wir unterstützen Sie beim betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Wir führen die Gefährdungsbeurteilungen für Sie durch.
- Wir ermitteln und bewerten die psychischen Belastungen.
- Wir beraten Sie ganzheitlich, nach technischen, ergonomischen und energetischen Konzepten.
- Wir unterstützen Sie bei der Einführung eines eBGM.
- Wir unterstützen Sie bei der Reorganisation ihrer Arbeitsabläufe.
- Wir führen Schulungen- und Coachings für Führungskräfte und Mitarbeiter durch.
- Wir unterweisen Ihre Mitarbeiter praxisnah.
Machen wir gemeinsam das Beste draus. Gestalten Sie mit mir ein Betriebliches Gesundheitsmanagement für Ihre Mitarbeiter. Ich betreue Sie gern online oder vor Ort.
...und zwar: kompetent - praxisnah!
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz!
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- Geschrieben von: Johannes Peschke
Die gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie kurz „GDA“ wurde gemeinsam vom Bund mit den Bundesländern und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung vereinbart. Was ist das Ziel der GDA? Ziel der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie ist es, die Arbeitsbedingungen in Deutschland kontinuierlich zu verbessern und damit langfristig zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten beizutragen.
Die Aufgabe der GDA ist, abgestimmt mit den Sozialpartnern, praktische Verbesserungen für die Beschäftigten im Arbeitsschutz zu erreichen. Es werden gemeinsame Arbeitsschutzziele, verständliche Regeln und Vorschriften vereinbart.
Teil der gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie ist die verstärkte Prüfung von Betrieben durch die Aufsichtsbehörden. Die Betriebe werden anhand eines Algorithmus ausgewählt und dann an die jeweilige zuständige Behörde für Arbeitsschutz weiterverwiesen, damit eine Prüfung veranlasst und durchgeführt werden kann.
Diese „Ziehung“ erfolgt unabhängig davon, ob es Unfallmeldungen oder andere Auffälligkeiten in Ihrem Betrieb gab oder nicht. Ergebnis dieser Ziehung ist unter anderem, dass viele kleinere Betriebe in den Fokus der Aufsichtsbehörden kommen. In den letzten Monaten haben die Anfragen von Kunden nach Vorbereitung und Begleitung bei den Begehungen der Aufsichtsbehörden stark zugenommen.
Folgenden Themen stehen bei der Begehung durch die Aufsichtsbehörden im Fokus:
- Verantwortung und Aufgabenübertragung
- Kontrolle der Arbeitsschutzaufgaben und -pflichten
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung, Arbeitsschutzausschuss
- Qualifikation für den Arbeitsschutz
- Organisation und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Behördliche Auflagen
- Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz
- Beauftragte und Interessenvertretung
- Kommunikation und Verbesserung
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Planung und Beschaffung
- Fremdfirmen und Lieferanten
- Zeitarbeitnehmer und befristet Beschäftigte
- Die Erfassung der psychischen Belastungen
- Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Der Orgacheck hat vier Bewertungsfelder:
- Grün: Zurzeit kein Handlungsbedarf
- Gelb: Handlungsbedarf
- Rot: Dringender Handlungsbedarf
- Weiß: Frage trifft nicht zu
Ein kleiner Auszug der Fragen sind zu finden unter: https://www.gda-orgacheck.de/pdf/gda_orgacheck.pdf
Mit dem GDA-Orgacheck können Sie in Ihrem Betrieb den Stand der Organisation und die Umsetzung des betrieblichen Arbeitsschutzes selbst bewerten. Darüber hinaus unterstützen wir Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Entwicklung angemessener Maßnahmen, der Identifikation von Schwachstellen und dem Einleiten der notwendigen Verbesserungen.
Was können wir für Sie tun?
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz! Fordern Sie noch heute ein Angebot für GDA Check in Ihrem Betrieb an.
Gern sind wir persönlich für Sie da
- Geschrieben von: Johannes Peschke
Der Gesetzgeber hat den sogenannten Mutterschutz mit der Gesetzesnovelle des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) 2018 gestärkt. Werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Werdende Mütter gehören zu den besonders schutzbedürftige Personengruppen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Durch das Gesetz werden die Mutter und das Kind von Beginn an bis nach der Geburt besonders geschützt. 2018 wurde das Gesetz umfangreich geändert, um klarer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sein.
Was beinhaltet der Mutterschutz?
- Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbot
- Besonderer Kündigungsschutz
- Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind am Arbeitsplatz
- Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz in den Wochen vor und nach der Geburt
Was tun, wenn Ihnen Ihre Mitarbeiterin mitteilt, dass sie schwanger ist?
Teilt Ihnen Ihre Mitarbeiterin mit, dass sie schwanger ist, so müssen Sie als Arbeitgeber es der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen. Das kann das Gewerbeaufsichtsamt oder das Amt für Arbeitsschutz sein. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sind je nach Bundesland unterschiedlich.
Soll die werdende Mutter weiter am bisherigen Arbeitsplatz beschäftigt werden, muss sichergestellt sein, dass alle Gefahren für Mutter und Kind eliminiert worden sind. Dies kann man im ersten Schritt am besten durch eine Gefährdungsbeurteilung erreichen. Diese Gefährdungsbeurteilung sollte im besten Fall schon vor einer möglichen Schwangerschaft der Frau erstellt worden sein. Ist die Gefährdungslage unklar, kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, solange die Gefährdungsbeurteilung noch nicht vorliegt. Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sind die Bedingungen und Schutzmaßnahmen die notwendig sind, damit die jeweilige Arbeitssituation die werdende Mutter und das ungeborene Kind nicht gefährden.
Was können wir für Sie tun?
Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz: Wir machen Arbeitsschutz! Fordern Sie noch heute ein Angebot für eine Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb an.